AGB

für meinen Musikunterricht

Unterrichtsbedingungen Zehnerkarte/Gutschein


1. Die Zehnerkarte/der Gutschein ist ab dem ersten Unterricht 6 Monate gültig.
2. Vereinbarte Termine werden berechnet wenn sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden.
3. Zehnerkarten und Gutscheine sind nicht übertragbar.

Unterrichtsbedingungen 

1. Die Unterrichtsgebühr gemäß der aktuellen Preise/Honorare wird jeweils zum 01. des Monats im Voraus fällig. In der Regel wird die Gebühr im Lastschriftverfahren eingezogen. Ggf. werden Rabatte gemäß der aktuellen Preise hinzugerechnet oder abgezogen. Nur nach gesonderter Regelung ist eine andere Zahlungsart möglich.
Sollte ein Lastschrifteinzug zurückgebucht werden, sind eine Bankgebühr und eine Bearbeitungsgebühr fällig, die zusätzlich zu dem ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt werden müssen. Die verbindliche Anmeldung ist bis zum ersten Unterrichtstermin zwingend notwendig.

2. Fällt der Unterricht wegen anderweitiger Verpflichtungen des Lehrers aus, so wird der Unterricht an einem Alternativtermin (z.B. in den Schulferien) nachgeholt, oder von einer Vertretung gehalten. Dies trifft jedoch nicht zu im Falle höherer Gewalt. Bei Unterrichtsausfall wegen Krankheit der Lehrkraft werden die ersten 3 Ausfallstunden pro Schuljahr ebenfalls nicht nachgeholt.

3. An gesetzlichen Feiertagen, während der Schulferien und an Adventssonntagen entfällt der Unterricht. Dies gilt auch für alle Samstage und Sonntage, die auf einen Schulferien- bzw. Feiertag folgen und ist bereits mindernd in den Monatsbeiträgen/Honoraren berücksichtigt. Die Ferien richten sich nach der Ferienregelung der Stadt Hamburg. Die Jahres-Unterrichtsgebühr/das Jahres-Honorar ist auf gleiche monatliche Raten aufgeteilt.

4. Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten (zum Monatsende) ab Eingang der Kündigung beendet werden, wenn nicht anders vereinbart.

Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kein Grund zur fristlosen Kündigung ist ein Lehrerwechsel, das heißt die Zuteilung eines anderen Lehrers zur Unterrichtung des Schülers, wenn dieser Lehrerwechsel durch die Kündigung des bisherigen Lehrers oder durch zeitliche und räumliche Verlegung bedingt ist.

5. Die Zahlungsverpflichtung für Schüler besteht auch dann fort, wenn sie Ausfallzeiten (z.B. wegen Krankheit) haben. Für Unterrichtsstunden, die durch das Verschulden oder Erkrankung des Schülers ausfallen, besteht für den Lehrer nicht die Pflicht, diese nachzuholen.

6. Besondere Vereinbarungen, die im Vertrag nicht aufgeführt sind, bedürfen der Schriftform.

7. Eine Kündigung seitens des Lehrers ist jederzeit möglich.

8. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist MS/MI berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte ein Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus…)

9. Sollten durch äußere Einflüsse (wie z.B. Wasserrohrbruch, laute Bauarbeiten, …) die Unterrichtsräumlichkeiten nicht zur didaktisch sinnvollen und effektiven Durchführung des Musikunterrichts geeignet sein, kann der Lehrer entscheiden, dass vorübergehend der Unterricht online stattfindet. Hierfür ist beim Schüler ein handelsübliches Smartphone mit Video-Chat-Funktion, oder ein vergleichbarer PC, oder Laptop ausreichend. Sollte ein Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der äußeren Einflüsse.

10. Der Lehrer übernimmt keine Haftung für eingelagerte Gegenstände bei Verlust oder Beschädigung.

11. Der Lehrer kann den Unterrichtsbeitrag/das Honorar einmal im Jahr um die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex laut statistischem Bundesamt anpassen. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

12. Bei Auftragserteilung durch Musikschulen ist bei etwaiger Honorarauszahlung ohne Umsatzsteuer die auftragserteilende Musikschule nachweispflichtig für die gültige Umsatzsteuerbefreiung.